Privathaftpflicht


Diese Absicherung ist für alle Personen unentbehrlich. Die Private Haftpflichtversicherung ist die vielleicht wichtigste Versicherung überhaupt. Schon eine Kleinigkeit kann existenzbedrohend sein. Volljährige Personen haften in uneingeschränkter Höhe für Schäden, die sie Dritten zufügen mit Ihrem gesamten Vermögen. Im Extremfall kann das eine lebenslange Rentenzahlung an den Geschädigten zur Folge haben.

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  • Deliktfähigkeit

Haben Sie Kinder oder leben mit Ihnen geistig behinderte Personen in häuslicher Gemeinschaft? Dann sollten Sie die Deliktfähigkeit - natürlicher Person nicht außer Acht lassen. Die Deliktfähigkeit ist die Fähigkeit, eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung (§§ 823ff) zu begehen. Während die Geschäftsfähigkeit Voraussetzung für wirksames rechtsgeschäftliches Handeln ist, ist die Deliktfähigkeit grundsätzlich Voraussetzung für eine Haftung aus unerlaubter Handlung.
Geistigbehinderte Personen und Kinder bis 7 Jahre sind Deliktunfähig. Sie können nicht für Schäden nach § 823 BGB haftbar gemacht werden.

Jugendliche von 8 bis 18 Jahren sind beschränkt deliktfähig. Sie werden nach dem Grad ihrer geistigen Entwicklung haftbar gemacht. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres besteht volle Deliktfähigkeit. Verursacht eine nicht deliktfähige Person einen Schaden, prüft der Versicherer, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vor liegt. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, wird die Regulierung des entstandenen Schadens als unberechtigte Forderung abgelehnt und der Geschädigte muss die Kosten selber tragen. Hier ist immer Ärger und Streit mit den Geschädigten, seien es der Nachbar, gute Bekannte, Freunde oder auch die Verwandtschaft, vorprogrammiert. Davor können Sie sich mit dem Einschluss „Deliktunfähigkeit" absichern. 

  • Gefälligkeitsdienste

Ähnlich verhält es sich mit Gefälligkeitshandlungen, auch dafür haftet laut Gesetz niemand, wenn ein Schaden entsteht. Dieses Risiko können Sie auf Wunsch in Ihre Privathaftpflicht einschließen.Haben Sie gute Nachbarn? Haben Sie sich schon mal etwas von Ihrem Nachbarn geliehen? Was ist, wenn Sie es dabei beschädigen? Ihre Haftpflicht wird diesen Schaden nicht übernehmen, außer Sie haben die „Leihe" mitversichert.

  • Ausfalldeckung

Auch die Ausfalldeckung sollte in keiner Privathaftpflicht fehlen. Leider gibt es in Deutschland immer noch viele Menschen, die keine Haftpflicht haben und auch kein Geld. Wer ersetzt Ihnen dann Ihren Schaden, den eine solche Person Ihnen zugefügt hat? Mit der „Ausfalldeckung" sind größere Schäden (ab 2.500,--€ Schadenssumme) abgedeckt, die Ihnen selbst von nicht versicherten Dritten zugefügt werden. Sind Sie im Besitz eines „vollstreckbaren Titels" wird Ihre Versicherung Ihre Schadenersatzansprüche Ihnen bezahlen und bei Ihrem Schädiger (Dritten) die Forderung eintreiben. So bekommen Sie Ihre Schadensersatzforderung abgegolten egal, ob Ihr Schädiger zahlungsfähig ist oder nicht.

  • Schlüsselverlust

Haben Sie fremde private oder auch geschäftliche Schlüssel in Ihrer Verwahrung? Ein Schlüssel kann sehr schnell verloren gehen. Ist es dann auch noch ein Schlüssel zu einer Schließanlage, müssen alle Schlüssel und Schlösser ausgetauscht werden und das kann sehr teuer werden. Durch den Einschluss des „Schlüsselverlust" in Ihre Privathaftpflicht können Sie sich vor diesem Kostenrisiko schützen.

  • Mallorcadeckung

Der Begriff entstand, als in den letzten Jahren der Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf Mallorca boomte. Die Folge: Im großen Umfang wurden Fahrzeuge im Ausland gemietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Die im Ausland geltenden Mindestdeckungssummen sind meist unzureichend. Die Mallorcadeckung gleicht diesen Unterschied aus. Personen, die einen Führerschein, aber in Deutschland keine Kfz-versicherung auf ihren Namen haben und im Ausland beabsichtigen ein Fahrzeug zu mieten, sollten die Mallorcadeckung über ihre Privathaftpflicht absichern.

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