Glasversicherung


Vor allem Immobilienbesitzer sollten sich absichern: Große Fenster und hochwertige Wärmeschutz-Scheiben bergen das Risiko eines teuren Glasbruchs. Aber auch in Mietwohnungen kann es jede Menge Scherben geben – vom Spiegel bis zur verglasten Schranktür. Zudem sind viele Mieter vertraglich verpflichtet, für die Reparatur kaputter Fensterscheiben aufzukommen. Hier bietet Ihnen eine Glasversicherung den passenden Schutz.

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  • Gebäude- und Mobiliarverglasung

Die Glasversicherung deckt die Kosten bei Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung  (Flachglas) ab.

  • Spezielle Gläser

Wer ein Kochfeld, Aquarien und Terrarien, Künstlerisch bearbeitetes Glas, Spiegel und Platten, Plexiglas, Kunststoffverglasung sein eigen nennt, sollte über eine Erweitung des Versicherungsschutzes auf diese Sachwerte nachdenken.

Nur Hohlgläser (z.B.: Vasen, Trinkgläser, Lampengläser) sind nicht versicherbar.