Krankentagegeld


Sind Sie Arbeitnehmer, so wird Ihnen bei Krankheit in den ersten 6 Wochen Ihr Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt. Bei längerer Krankheit können dann empfindliche Einkommensverluste auf Sie zukommen, die Sie mit einer Krankentagegeldversicherung vermeiden können. Resultiert eine Arbeitsunfähigkeit von ein und derselben Krankheit, endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen (innerhalb drei Jahren), egal ob GKV oder PKV versichert.
Für gesetzlich Versicherte übernimmt ab den 43. Tag die GKV den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist. Das Krankengeld beträgt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze 70 % des Brutto, höchstens jedoch 90 % des Netto-Arbeitsentgeltes. 
Zudem gehen vom Krankengeld noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ab.  Das bedeutet: Bei längerer Krankheit müssen Sie auf rund ein Viertel Ihres Nettoeinkommens verzichten.  Diesen Einkommensverlust ab den 43. Tag können Sie über eine private Krankengeldzusatzversicherung absichern.

Freiberufler und Selbständige entscheiden selbst, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Tagegeld gezahlt werden soll: ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag.

Zurück zur Übersicht