Altersrente


Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not! Je früher, desto besser!

Vielen ist das Thema: Altervorsorge noch als 3 Säulenmodell ein Begriff. Das und vieles andere auch, hat sich grundlegend  geändert. Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005  ist die Altervorsorge  nun in 3 Schichten aufgebaut. Die Rente gibt es erst ab 67 – Das Nettorentenniveau wurde von 70% auf 67% abgesenkt. - Mit einer Anhebung der Beitragssätze darf gerechnet werden. -  Die Alterseinkünfte werden besteuert, so sieht die neueste Rentenreform im Groben aus. Darum wollen wir darüber - ob Säulen oder Schichten - nicht philosophieren, sondern meinen, viel wichtiger ist: Wie Sicher ist denn Ihre Altersrente? Was können Sie für Ihre Altersrente tun?  

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  • Basisversorgung

Zur 1. Schicht, die Basisversorgung gehören, die gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskasse und die private Basisrente, bekannt als „Rürup-Rente“

Bis 2005 wurden die Leistungen aus der gesetzlichen Rente mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Seit dem 01.01.2005 werden die Renten aus der Schicht 1 abhängig vom Jahr des ersten Rentenbezuges (in 2007 mit 54% bis 2040 mit 100%) versteuert. Im Jahr des Renteneintritts wird der persönliche Steuersatz für die Rentenleistung festgeschrieben. Für den Todesfall des Versorgungsberechtigten gilt ein begrenztes Bezugsrecht. Es erhalten nur Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder Leistungen in Form einer Rente, sofern dies im Vertrag beinhaltet ist.

  • Zusatzversorgung

Zur 2. Schicht, die Zusatzversorgung gehören, die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die ersetzende staatlich geförderte Altersversorgung, bekannt als „Riester-Rente“.

BAV, die nach §40b – vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden noch mit dem Ertragsanteil versteuert.  Rentenleistungen aus Riesterrenten und bAV, die ab dem 01.01.2005 abschlossen wurden, werden zu 100% versteuert.

Beim „Riester“ gilt für den Todesfall des Versorgungsberechtigten ein begrenztes Bezugsrecht. Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder bekommen das vorhandene oder verbliebene Vertragsguthaben ihren Riestervertrag gutgeschrieben. Eine Auszahlung an andere Bezugsberechtigte oder Kapitalauszahlung ist zwar möglich, aber Zulagen und Vergünstigungen werden dann abgezogen.

  • Kapitalanlage

Zur 3. Schicht, die Kapitalanlageprodukte gehören, die private Lebens- und Rentenversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung, Bank- und Investmentsparpläne usw.

Die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung wird mit dem günstigen Ertragsanteil versteuert. Kapitalauszahlungen für Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr nach 12 Jahren Vertragslaufzeit und 5 Jahren Beitragszahlungsdauer steuerfrei. Seit dem 01.01.2005 werden die in den Kapitalauszahlungen enthaltenen Kapitalerträge zu 50% oder sogar zu 100% versteuert. Im Todesfall des Versorgungsberechtigten gibt es keine Einschränkung für das Bezugsrecht.

Die meisten Bürger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (Schicht 1 – Basisversorgung) pflichtversichert.

Diese Renten werden überwiegend aus dem Umlageverfahren finanziert. Was Arbeitnehmer heute an Beiträgen entrichten, erhält im nächsten Monat ein Rentner als Rente auf sein Konto überwiesen. Eine Anlage und Verzinsung der Beiträge erfolgt daher nicht, somit kann auch kein Kapital angespart werden. Die Zunahme der Rentenempfänger mit gleichzeitigem Rückgang der Beitragszahler ist eines der wesentlichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung. Die demographische Entwicklung zeigt, 2030 steht jedem Rentner nur noch ein Beitragszahler gegenüber. Die Anhebung der Arbeitszeit zum 67. Lebensjahr und das Absenken des Nettorentenniveau von 70% auf 67% sind schon erfolgt. Zukünftige Beitragssteigerungen sind nicht auszuschließen. Und trotzdem wird die gesetzliche Rentenversicherung für eine bedarfsgerechte Altersversorgung nicht mehr ausreichen.

Auch sei die geänderte steuerliche Behandlung dieser Rente zu beachten. Was zusätzlich die Einkommenslücke im Alter vergrößert.

Ein zusätzlicher Aufbau Ihrer Altersrente ist daher unumgänglich. Jeder entscheidet für sich selbst, welche Qualität seine Altersversorgung einmal haben wird. 

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